Erbrecht

Das Erbrecht umfasst die Regelung der Erbfolge und die damit verbundene Vermögensverteilung.
Es ist sinnvoll, zu Lebzeiten zu regeln, was im Falle des Todes gelten soll. Damit können Streitigkeiten zwischen den Erb*innen, aber auch Unklarheiten über die Rechtsnachfolge vermieden werden. Jeder sollte darüber nachdenken, wer einmal Erb*in des verbleibenden Vermögens werden soll.

Die Regelungen werden in einem Testament niedergelegt. Dieses kann notariell beurkundet werden, ist aber auch handschriftlich möglich. Hier ist es wichtig, dass ein handschriftliches Testament auch wirklich vollständig handschriftlich verfasst wird. Ein Testament, das in Textpassagen ganz oder teilweise gedruckt ist, ist unwirksam. Die notarielle Beurkundung eines Testamentes ist häufig empfehlenswert.

Nur Eheleute und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinsames Testament errichten.

Sinnvoll ist eine anwaltliche Beratung, um zunächst zu klären, was im einzelnen geregelt werden soll und was juristisch möglich ist. Insbesondere bei Familien, in denen es aus verschiedenen Beziehungen Kinder gibt (sog. Patchwork-Familien), ist es wichtig, eine eindeutige Regelung zu treffen, so dass die Vorstellungen der Person, die das Testament verfasst, auch umgesetzt werden können.

Nach einem Todesfall ist es häufig erforderlich und erwünscht, zu klären, ob es Ansprüche gegenüber dem Nachlass gibt, ob man Erb*in ist oder Pflichtteilsberechtigte*r. Dies ergibt sich dann jeweils aus einem hinterlassenen Testament oder den gesetzlichen Regelungen. Wenn beabsichtigt sein sollte, ein Erbe auszuschlagen, ist die relativ kurze sechswöchige Ausschlagungsfrist zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher, möglichst bald nach einem Todesfall, durch den man betroffen sein könnte, anwaltliche Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen.