Sozialhilfe-Vermögen-Pflegebedürftigkeit-Elternunterhalt

Auch für Menschen mit gutem Einkommen aus Rente oder Pension und vorhandenem Vermögen kann im Falle einer Pflegebedürftigkeit eine Lücke in der finanziellen Versorgung auftreten, die ggf. über die Sozialhilfe geschlossen werden kann.

In diesem Zusammenhang treten vielfältige Fragen auf, wie beispielsweise:

  • Was kann ich tun, um mein Vermögen rechtzeitig und legal auf die nächste Generation zu übertragen?
  • Ist das überhaupt sinnvoll im konkreten Fall oder gibt es andere Lösungen?
  • Was sind die Voraussetzungen der Sozialhilfeberechtigung?
  • Was prüft das Sozialamt wann und was sind die möglichen Konsequenzen für die Betroffenen und ihre Angehörigen?
  • Wie verhalte ich mich, wenn ein/e Angehörige*r bereits pflegebedürftig ist oder es absehbar werden wird? Gibt es dann noch Regelungsmöglichkeiten?

Generell ist es sinnvoll, diese Fragen umfassend möglichst lange vor einer Pflegebedürftigkeit durch Alter oder Krankheit zu klären.

Wenn die Pflegebedürftigkeit eines/r Angehörigen bereits vorliegt, sollte ein Beratungsgespräch geführt werden, bevor Kontakt zum Sozialamt aufgenommen wird.

Im Rahmen einer Beratung klären wir im Einzelfall, ob und welche Maßnahmen für Sie geeignet sind, wie mit vorhandenem Vermögen wie dem eigenen Grundstück mit dem Familienwohnhaus, aber auch mit Geldvermögen umgegangen werden kann, bevor Sozialhilfe in Betracht kommt. Auch die Frage, ob Elternunterhalt gezahlt werden muss, wird besprochen.

Sollten Sie derartige Fragen zu klären haben, setzen Sie sich gerne mit meiner Kanzlei telefonisch oder per Email in Verbindung, um einen Beratungstermin abzustimmen.