Das Sozialrecht umfasst viele Bereiche öffentlicher Leistungen und gesetzlicher Versicherungsleistungen.
Jede*r kann davon betroffen sein, weil derartige Probleme oft im Zusammenhang mit Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit stehen.
Generell ist die anwaltliche Tätigkeit im Sozialrecht eine Reaktion auf einen behördlichen Bescheid. Es ist in der Regel möglich, innerhalb eines Monats nach Zugang eines solchen Bescheides Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben.
Da diese Fristen relativ kurz sind, empfiehlt es sich dringend, möglichst umgehend nach Erhalt eines Bescheides die anwaltliche Beratung zu nutzen. In der Regel werden die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit im Sozialrecht von Rechtsschutzversicherungen erst für ein Klageverfahren übernommen, nicht für die vorangehende Tätigkeit in einem Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren.
Folgende Rechtsgebiete fallen im einzelnen unter das Sozialrecht:
Das Recht der Arbeitslosenversicherung enthält Fragen zu Leistungen der Agenturen für Arbeit aus Arbeitslosengeld
oder Arbeitsförderungsmaßnahmen.
Der Bezug von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II und Grundsicherungsleistungen oder Sozialhilfe nach dem SGB XII gehören ebenfalls zum Bereich des Sozialrechts.
Im Rentenversicherungsrecht ist geregelt, in welchen Fällen die gesetzliche Rentenversicherung Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenversorgung zahlt.
Im Rahmen des Versorgungsrechts ist oft die Frage der Gewährung oder der Höhe eines Grades der Behinderung oder eines Merkzeichens zu klären.
Fragestellungen im Krankenversicherungsrecht, im Pflegeversicherungsrecht und im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung werden von mir nicht bearbeitet.