Vorsorgevollmacht

Für den Fall der Erkrankung und einer dadurch beschränkten Fähigkeit, die eigenen Angelegenheiten zu regeln, gibt es die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht zu erteilen.

In dieser sollten alle Dinge geregelt sein, die im Falle einer schweren Erkrankung aus Ihrer Sicht durch Ihre Vertrauensperson geregelt werden müssen. Dies bezieht sich einerseits auf rechtliche und finanzielle Dinge wie beispielsweise die Kündigung der Mietwohnung, Klärung der Kostenübernahme für stationäre Maßnahmen, Bankgeschäfte und andererseits auf die Gesundheitssorge. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihrer Vertrauensperson damit auch ermöglichen, Ihre Wünsche im Hinblick auf Ihre gesundheitliche Versorgung durchzusetzen, so z. B. Ihre Patientenverfügung umzusetzen.

In jedem Fall sollte die Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung enthalten. Dies bedeutet, dass Sie für den Fall, dass die Bestellung eines/einer gesetzlichen Betreuer*in erforderlich werden sollte, bereits im Voraus bestimmen können, wer Betreuer*in im Rechtssinne für Sie werden soll. Das umfasst auch die Möglichkeit, jemanden ausdrücklich als Betreuer*in auszuschließen.